2 Kommentare zu “SchülerVZ: Schweigegeld statt Erpressung? (Update)”

  1. sa7yr

    Soweit der Rechtsanwalt den Namen seines Mandanten nicht genannt hat, kann das auch schlicht Gründe des Berufsheimnisses gehabt haben. Ein Rechtsanwalt darf nämlich noch nicht einmal offenlegen, wenn er seine eigene Mutter vertritt ;-)

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