Kürzlich hat sich tragischer Weise ein junger Mann das Leben genommen, der in den Medien als “Datendieb” bezeichnet wurde. Klar ist, dass er einen großen Datensatz mit Nutzerdaten erstellt hatte. Da die Daten sehr einfach (also ohne Hürde) auszulesen waren, ist dies nicht einmal illegal. Mehr Infos dazu gibt es auf netzpolitik.org, wo das Geschehen zuerst thematisiert wurde.
Des Weiteren war von Erpressung die Rede, das sogar relativ unstrittig. Aus dem vermeintlichen Datendieb wurde also jemand mit wirklich großer krimineller Energie gemacht.
Schweigegeldangebot statt Erpressung?
Eventuell zu Unrecht, denn nun hat der Anwalt des Verstorbenen eine Presseerklärung veröffentlicht:
Danach soll Daniel von dem die Plattform betreibenden Unternehmen eine Zahlung von 80.000 € gefordert oder andernfalls die Veröffentlichung der Daten im Netz angedroht haben.
Jedoch gibt es seitens der Verteidigung Hinweise darauf, dass eine Erpressung nicht versucht wurde. Vor der Bezifferung eines Betrages durch Daniel soll ein unbeziffertes Zahlungsangebot durch Mitarbeiter des Unternehmens gemacht worden sein.
Heise online und netzpolitik.org berichten.
Seitens SchülerVZ wird die Darstellung des Anwalts natürlich (noch) dementiert.
Legt die VZ-Leitung nun endlich alle Karten auf den Tisch, und gesteht schlampige Verwahrung der Daten ein? Kann SchülerVZ glaubhaft versichern, kein Schweigegeld geboten zu haben?
Zum Glück wird der öffentliche Druck enorm sein.
Nachtrag: netzpolitik.org berichtet über ein psychologisches Gutachten, das “Zweifel an der Haftfähigkeit” des jungen Mannes hervorkommen lässt.
Update 7.11.
Spiegel Online berichtet nun auf Grundlage von Chatprotokollen, dass die VZ-Gruppe Geld geboten habe, bevor der Täter (SpOn nennt ihn beim Namen, der Anwalt hatte sich noch an gute journalistische Manieren gehalten und den Namen in “Daniel” geändert) es gefordert habe:
Wenn man es schaffe, die Daten zu lokalisieren und zu löschen, so B., dürfe “uns das auch was kosten”. An anderer Stelle schrieb er “du – und andere können bei uns rumhacken wie sie wollen. ich bezahl euch sogar gerne dafür!” Unter einer Bedingung: “wenn ich jemanden dafür bezahle, möchte ich, dass das nicht public wird”.
netzpolitik.org bemäkelt zurecht die fehlende Exklusivität der Story, berichtet aber wie immer sachlich und korrekt.
Soweit der Rechtsanwalt den Namen seines Mandanten nicht genannt hat, kann das auch schlicht Gründe des Berufsheimnisses gehabt haben. Ein Rechtsanwalt darf nämlich noch nicht einmal offenlegen, wenn er seine eigene Mutter vertritt ;-)
Mh, das stimmt natürlich auch wieder, daran hatte ich gar nicht gedacht.
Jedoch waren netzpolitik.org und co auch ohne Namensnennung ausgekommen – bis dato, jetzt ist die Katze aus dem Sack.